KomplementärTherapie Kinesiologie
Qualitätssicherung
Mitglieder des Berufsverbandes KineSuisse verfügen über eine anerkannte Ausbildung von mindestens 3 Jahren mit Abschluss Branchenzertifikat OdA KT oder über eine gleichwertige Ausbildung mit Methodenabschluss. Die Voraussetzungen werden bei der Aufnahme in den Verband geprüft, mit der sich die Mitglieder für eine kontinuierliche Weiterbildung verpflichten.
Ethische Richtlinien
Mitglieder von KineSuisse handeln nach den berufsethischen Grundsätzen der KomplementärTherapie (PDF) und den Ethikrichtlinien von KineSuisse (PDF)
Im Zentrum der komplementärtherapeutischen Arbeit steht die Einzigartigkeit jedes Menschen. Die Therapeut*innen achten die Persönlichkeit und Wertvorstellungen ihrer Klient*innen, respektieren deren Bedürfnisse und behandeln Informationen vertraulich.
Fachkommission
Bei Fragen zur Qualitätssicherung steht dem Vorstand die Fachkommission beratend zur Seite. Handeln Therapeut*innen und Mitglieder von KineSuisse den Richtlinien des Berufsverbandes zuwider, werden sie zu einem klärenden Gespräch eingeladen. Der Vorstand entscheidet über das weitere Vorgehen und die Massnahmen. Der Ausschluss aus dem Berufsverband KineSuisse ist möglich.
Fragen und Beschwerden
Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle von KineSuisse. Der schweizerische Berufsverband KineSuisse ist Ansprechstelle für Mitglieder, Klient*innen, Krankenversicherer, Registrierstellen und weitere Interessenten. Zur Kontaktaufnahme.